Mieterhöhungen in der Türkei sind nun gesetzlich begrenzt
Anfang dieser Woche gab der türkische Justizminister Bekir Bozdag eine Erklärung ab, in der die Behörden beschlossen, eine separate Klausel in das geltende Gesetz aufzunehmen, die Mieterhöhungen regelt.
Am 11. Juni 2022 veröffentlichte das türkische Staatsblatt Resmi Gazete vorübergehende Änderungen des Schuldengesetzes, die bis zum 1. Juli 2023 gelten. Nach der neuen Entscheidung der türkischen Regierung gilt eine Mietpreiserhöhungsvereinbarung nur dann als gültig, wenn die Erhöhung der Gebühr 25 % (fünfundzwanzig Prozent) des Vorjahresmietpreises nicht übersteigt. Denken Sie daran, dass früher die maximale Mieterhöhung in der Türkei nicht höher sein durfte als der durchschnittliche Verbraucherpreisindex (Tüketici fiyat endeksi – TÜFE) in den letzten 12 Monaten. Beispielsweise hatten Vermieter im Mai bei einer TÜFE-Inflationsrate von 73,5 % das Recht, ihre Jahresmiete um 34,46 % anzuheben.