In der Türkei sind neue Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung in Kraft getreten
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In der Türkei sind neue Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung in Kraft getreten

In der Türkei sind neue Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung in Kraft getreten. Irreführende Angaben sind nun verboten.

Folgende Begriffe sind untersagt: „100 % natürlich“, „am natürlichsten“ und „echt“. Die Bezeichnung „natürlich“ ist nur für Produkte ohne Zusatzstoffe zulässig.

Verpackte Produkte dürfen nicht als „frisch gepresst“ oder „im Ofen gebacken“ gekennzeichnet werden. Besteht das Produkt ausschließlich aus Aromen, sind Abbildungen von Früchten verboten; stattdessen muss die Bezeichnung „aromatisiert“ verwendet werden.

Bezeichnungen wie „Käse“ oder „Erdbeere“ sind nur zulässig, wenn die Zutat echt ist. Die Bezeichnung „hausgemacht“ darf nicht für industriell hergestellte Produkte verwendet werden.